Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Solaris über die Ausgabe und die Nutzung von spendit Karten

Nutzungsbedingungen
spendit Karte

Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen (die "Nutzungsbedingungen") aufmerksam durch, bevor Sie Ihre spendit Karte nutzen. Diese Informationen regeln die Nutzung Ihrer spendit Karte.

1. Hintergrund und Geltungsbereich

Die Nutzungsbedingungen ergänzen den zwischen dem/der Kund*in und der Solaris SE, Cuvrystraße 53, 10997 Berlin, ("Solaris" oder die "Bank") geschlossenen Vertrag über die Ausgabe und die Nutzung von E-Geld sowie von Prepaid- Zahlungskarten als E-Geld-Karten ("E-Geld-Ausgabevertrag"). Auf Grundlage des E-Geld- Ausgabevertrags gibt die Bank an Unternehmen als Kund*innen ("Unternehmen") Prepaid-Zahlungskarten als E-Geld-Karten (die "spendit Karten") aus. Der E-Geld-Ausgabevertrag berechtigt das Unternehmen als Vollmachtgeber*in, Ihnen als Bevollmächtigte(n) ("Karteninhaber") eine spendit Karte zur Nutzung nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen in Stellvertretung für das Unternehmen zu überlassen. Es gilt der E-Geld- Ausgabevertrag sowie diese Nutzungsbedingungen.

1.1. spendit Karten können im Rahmen des jeweils zuvor vom Unternehmen aufgeladenen Guthabens an verschiedenen VISA-Akzeptanzstellen (Verkaufsstellen sowie Online) zum Kauf von Waren und Dienstleistungen in Euro eingesetzt werden. Die Aufladung von Guthaben erfolgt ausschließlich über das Unternehmen. Inhaber*in des der spendit Karte zugeordneten Guthabens ist das Unternehmen.

1.2. Diese Nutzungsbedingungen nebst den Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Ausgabe und die Nutzung von spendit Karten regeln die Bedingungen, unter denen Sie die Ihnen vom Unternehmen zur Verfügung gestellte spendit Karte und das der spendit Karte zugeordnete Guthaben zu Bezahlzwecken nutzen dürfen. Mit Erhalt und Nutzung der spendit Karte akzeptieren Sie diese Nutzungsbedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Ausgabe und die Nutzung von spendit Karten.

1.3. Bitte beachten Sie, dass ein Vertrag über die Ausgabe und die Nutzung von spendit Karten nur zwischen dem Unternehmen und der Bank besteht. Allein durch die Überlassung der spendit Karten zur Nutzung und/oder die Nutzung der Ihnen durch das Unternehmen zur Verfügung gestellten spendit Karte selbst kommt zwischen Ihnen und der Bank keine eigenständige Vertragsbeziehung zustande.

2. Erhalt, Eigentum und Nutzungsrechte der Karte

2.1. Mit Überlassung der spendit Karte räumt Ihnen das Unternehmen als Vollmachtgeber*in das Recht ein, die spendit Karte und das der spendit Karte zugeordnete Guthaben nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen nebst Sonderbedingungen und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Stellvertretung des Unternehmens zu nutzen.

2.2. Die Bank ist Eigentümerin der spendit Karte.

2.3. Sie erhalten kein Recht, gewerbliche Schutzrechte der Bank zu nutzen.

3. Einsatz der spendit Karte

3.1. Das Unternehmen überlässt Ihnen die spendit Karte mit dem zugeordneten Guthaben zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen in Euro bei VISA-Akzeptanzstellen (in stationären Geschäften sowie für Einkäufe im Internet) ("Akzeptanzstellen") im Rahmen des für die spendit Karte verfügbaren Guthabens. Die Akzeptanzstellen sind an dem Akzeptanzsymbol von VISA zu erkennen.

3.2. Ausgeschlossen ist der Einsatz der spendit Karte

3.2.1. für Bargeldabhebungen an Geldautomaten und im stationären Handel,

3.2.2. für Übertragungen oder Überweisungen (z. B. PayPal) von Guthaben auf Karten oder Konten,

3.2.3. für den Erwerb von elektronischem Geld, insbesondere von Prepaid-Zahlungskarten von Drittanbietern, sowie

3.2.4. bei Anbietern von Banknoten, Münzen, Fremdwährungen (Devisen) (z. B. Pfund, US-Dollar, Schweizer Franken), Kryptowährungen (z.B. Bitcoin oder Ethereum), Reiseschecks, Wertpapieren, Finanzprodukten, Online-Bezahlsystemen, E- Wallets, Glücksspiel sowie Geldautomatentransaktionen.

3.3. Die Nutzung der spendit Karte ist nur im Rahmen des für die spendit Karte zur Verfügung stehenden Guthabens und Maßgabe der ggf. vereinbarten jeweiligen Verfügungsgrenzen möglich ("Finanzielle Nutzungsgrenze"). Sie können das verfügbare Guthaben Ihrer spendit Karte jederzeit über die spendit myBenefits App (siehe Ziff. 4) abfragen. Das verfügbare Guthaben Ihrer spendit Karte wird nicht verzinst.

3.4. Die spendit Karte darf nicht für Transaktionen genutzt werden, bei denen der Zahlungsbetrag bei Verwendung der spendit Karte noch nicht feststeht.

3.5. Die spendit Karte kann an Kassenterminals, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung der spendit Karte eine Karten-PIN eingegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenn die Karten-PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Vor einer weiteren Möglichkeit, die spendit Karte einsetzen zu können, müssen Sie für Ihre spendit Karte über die spendit myBenefits App (siehe Ziff. 4) eine neue Karten-PIN setzen und die Karte entsperren.

3.6. Die spendit Karte verfügt nicht über eine IBAN.

3.7. Sie dürfen die spendit Karte nicht zu ungesetzlichen oder unlauteren Zwecken nutzen.

3.8. Die Bank behält sich eine jederzeitige Änderung / Erweiterung der zugelassenen bzw. ausgeschlossenen Einsatzmöglichkeiten der spendit Karte vor. Das Unternehmen wird Sie über Änderungen informieren.

3.9. Die Akzeptanzstellen schließen mit Ihnen eigene Kaufverträge über die von Ihnen erworbenen Waren oder Dienstleistung ab und sind keine Erfüllungsgehilfen der Bank oder des Unternehmens und umgekehrt. Eine Haftung für Handlungen der Akzeptanzstellen trifft weder die Bank noch das Unternehmen. Einwendungen und sonstige Beanstandungen aus Ihrem Vertragsverhältnis zu der Akzeptanzstelle, bei der die spendit Karte eingesetzt wurde, sind unmittelbar gegenüber der Akzeptanzstelle geltend zu machen.

3.10. Verlangen Sie für eine Transaktion eine Rückerstattung von der Akzeptanzstelle, wird diese entsprechend wieder dem Ihrer spendit Karte zugeordneten Guthaben gutgeschrieben. Rückerstattungen können nicht auf eine abgelaufene spendit Karte gebucht oder in bar bzw. per Überweisung auf ein Bankkonto ausgezahlt werden.

3.11.Für Guthaben, das als Mobilitätsbudget für den öffentlichen Personennahverkehr ("ÖPNV") in Deutschland aufgeladen wurde ("Mobility Public-Guthaben"), gilt:

3.11.1. Das Mobility Public-Guthaben ist auf Anbieter von Dienstleistungen im ÖPNV eingeschränkt.

3.11.2. Der Einsatz des Mobility Public-Guthabens ist ausgeschlossen bei Akzeptanzstellen, die nicht dem ÖPNV angehören.

3.11.3. Die Nutzung des Mobility Public- Guthabens ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

3.12.Für Guthaben, das als Mobilitätsbudget für den weltweiten Personennah- und -fernverkehr aufgeladen wurde ("Mobility Global-Guthaben"), gilt:

3.12.1. Das Mobility Global-Guthaben ist auf Anbieter von Dienstleistungen im Personennah- und -fernverkehr eingeschränkt (z.B. ÖPNV, Schienenfernverkehr, Taxi, Carsharing, Scooter, Flugzeug).

3.12.2. Der Einsatz des Mobility Global-Guthabens ist ausgeschlossen bei Akzeptanzstellen, die nicht dem Personennah- oder fernverkehr angehören.

3.12.3. Das Mobility Global-Guthaben ist weltweit nutzbar.

3.13. Für Guthaben, das als Sachbezug mit Steuervorteil aufgeladen wurde ("SpenditCard-Guthaben"), gilt:

3.13.1. Das SpenditCard-Guthaben ist auf eine vom Unternehmen oder Karteninhaber*in ausgewählte Region ("Region"), Ladenkette ("Ladenkette") oder auf den Bezug von Kraftstoffen über die ryd App ("ryd App") eingeschränkt.

3.13.2. Abhängig von produkt- und unternehmensweiten Voreinstellungen stehen evtl. nicht alle Beschränkungsarten zur Verfügung.

3.13.3. Eine Region umfasst Geschäfte innerhalb eines durch zweistellige PLZ-Bezirke definierten Gebietes. Eine Ladenkette umfasst die Geschäfte dieser Ladenkette. Die ryd App ermöglicht das Bezahlen von Kraftstoffen (und keiner anderen Produkte) bei von der ryd GmbH vertraglich angeschlossenen Tankstellen.

3.13.4. Der Einsatz des SpenditCard-Guthabens ist ausgeschlossen bei Akzeptanzstellen, die nicht der ausgewählten Region bzw. Ladenkette angehören bzw. nicht die ryd App der ryd GmbH sind.

3.13.5. Wenn das SpenditCard-Guthaben auf eine Region oder eine Ladenkette eingeschränkt ist, ist die Nutzung auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

4. spendit myBenefits App

4.1. Vor dem erstmaligen Einsatz der spendit Karte müssen Sie sich in der spendit myBenefits App registrieren. Sollten für die Nutzung der spendit myBenefits App zusätzliche Nutzungsbedingungen der SPENDIT AG gelten, können Sie diese während des Registrierungsprozesses einsehen und herunterladen.

4.2. Während des Registrierungsprozesses müssen Sie eine persönliche Identifizierungsnummer ("Karten-PIN") wählen, die Sie für die Nutzung der spendit Karte an Kassenterminals benötigen.

4.3. In der spendit myBenefits App können Sie nach Eingabe Ihrer Login-Daten und Passwort alle getätigten Einkäufe sowie das noch vorhandene Guthaben einsehen. Bezahlvorgänge können nicht von Ihnen widerrufen werden. Ebenso sind keine Aufladungen mit weiterem Guthaben oder eine Rückerstattung von aufgeladenem Guthaben durch den/die Kartennutzer*in möglich.

4.4. Bei Verlust oder Diebstahl der spendit Karte können Sie die spendit Karte unmittelbar über die spendit myBenefits App sperren.

4.5. Für SpenditCard-Guthaben gemäß Ziff. 3.13. gilt:

4.5.1. In der spendit myBenefits App können Sie nach Eingabe Ihrer Login-Daten und Passwort die ausgewählte Region bzw. Ladenkette bzw. ryd App ändern, solange die erste Aufladung mit SpenditCard-Guthaben noch nicht durchgeführt wurde oder wenn Ihr aktuelles SpenditCard- Guthaben EUR 1,00 nicht übersteigt.

4.5.2. Abhängig von produkt- und unternehmensweiten Voreinstellungen bietet Ihnen die spendit myBenefits App evtl. nicht alle möglichen Beschränkungsarten für die Änderung Ihrer Nutzungsbeschränkung an.

5. Nutzung der spendit Karte / Autorisierung von Zahlungen

5.1. Bei Nutzung der physischen spendit Karte ist

Bei Nutzung der kontaktlosen Bezahlfunktion (an Kassenterminals mit Kontaktlosfunktion) ist die spendit Karte vor das Empfangsgerät der Akzeptanzstelle zu halten. Für Kleinstbeträge ist unter Umständen die Eingabe einer PIN oder das Unterschreiben eines Belegs nicht erforderlich. Es gelten die jeweils von der Bank festgelegten Betrags- und Nutzungsgrenzen wie mit den Unternehmen vereinbart und in der spendit myBenefits App ausgewiesen.

Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber*in und der Akzeptanzstelle kann der/die Karteninhaber*in – insbesondere zur Beschleunigung eines Geschäftsvorfalls im Rahmen eines fernmündlichen Kontakts – ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und stattdessen lediglich seiene Kartennummer angeben.

5.2. Bei Online-Bezahlvorgängen erfolgt die Authentifizierung des/der Karteninhaber*in, indem er auf Aufforderung die gesondert vereinbarten Authentifizierungselemente einsetzt.

Authentifizierungselemente sind

5.3. Die spendit Karte nimmt am 3D-Secure- Verfahren teil. Bei Online-Bezahlvorgängen kann eine Akzeptanzstelle zur Absicherung einer Karten- Bezahltransaktion das 3D-Secure-Verfahren vorsehen. Hierzu gelten die diesen Nutzungsbedingungen beigefügten Sonderbedingungen der Bank für das 3D Secure- Verfahren bei Karten-Online-Transaktionen.

5.4. Mit dem Einsatz der spendit Karte und Freigabe gemäß vorstehenden Ziff. 5.1-5.3 (sofern erforderlich) erteilt der/die Karteninhaber*in als Bevollmächtigte(r) des Unternehmens die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der Kartenzahlung. Nach der Erteilung der Zustimmung kann der/die Karteninhaber*in die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen. In der Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Bank die für die Ausführung der Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des/der Karteninhaber*in verarbeitet, übermittelt und speichert.

6. Ablehnung von Kartenzahlungen

6.1. Solaris ist berechtigt, die Kartenzahlung abzulehnen, wenn

Hierüber wird der/die Karteninhaber*in über das Kassenterminal, an dem die spendit Karte eingesetzt wird, oder beim Online-Einsatz auf dem vereinbarten Weg unterrichtet.

6.2. Die Bank kann auch dann Zahlungen ablehnen, wenn sachliche Gründe dies rechtfertigen (z.B. Nutzung der spendit Karte zu illegalen Zwecken).

7. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des/der Karteninhaber*in

7.1. Die spendit Karte ist sorgfältig aufzubewahren und vor Beschädigung sowie Verlust zu schützen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von Ihrer Karten-PIN erlangt. Die Karten-PIN darf insbesondere nicht auf der spendit Karte vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dieser aufbewahrt werden.

7.2. Sie haben alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Authentifizierungselemente für Bezahlvorgänge vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Authentifizierungselemente missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt werden. Sie haben insbesondere folgendes zu beachten:

7.2.1. Wissenselemente (z.B. die Karten-PIN und das Online-Passwort) sind geheim zu halten; sie dürfen insbesondere

7.2.2. Besitzelemente (wie z.B. ein mobiles Endgerät) sind vor Missbrauch zu schützen, insbesondere

7.2.3. Seinselemente (wie z.B. der Fingerabdruck des/der Karteninhaber*in) dürfen auf einem mobilen Endgerät des/der Karteninhaber*in für Bezahlvorgänge nur dann als Authentifizierungselement verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine Seinselemente anderer Personen gespeichert sind. Sind auf dem mobilen Endgerät, das für das Bezahlvorgänge genutzt wird, Seinselemente anderer Personen gespeichert, ist für Bezahlvorgänge das von der Bank ausgegebene Wissenselement (z.B. Online-Passwort) zu nutzen und nicht das auf dem mobilen Endgerät gespeicherte Seinselement.

7.3. Sollten bei Online-Bezahlvorgängen an den/die Karteninhaber*in Angaben zum Zahlungsvorgang (zum Beispiel der Name des Vertragsunternehmens und der Verfügungsbetrag) mitgeteilt werden, sind diese Daten von dem/der Karteninhaber*in auf Richtigkeit zu prüfen.

7.4. Die Ihnen über die spendit myBenefits App angezeigten Transaktionsinformationen sind zu kontrollieren und im Falle von Fehlern gemäß Ziff. 8.2 anzuzeigen.

7.5. Sie dürfen die spendit Karte weder verkaufen noch auf andere Personen (auch nicht auf Familienmitglieder) übertragen oder anderen Personen die spendit Karte zur Nutzung überlassen.

8. Unterrichtungs- und Anzeigepflichten

8.1. Wenn Sie davon Kenntnis erhalten, dass die spendit Karte und/oder ein Authentifizierungselement verloren gegangen ist, gestohlen wurde, missbräuchlich verwendet oder sonst nicht autorisiert verwendet worden ist, oder eine andere Person unberechtigt in den Besitz Ihrer spendit Karte und/oder eines Authentifizierungselements gelangt ist, informieren Sie unverzüglich das SPENDIT Customer Relations Team (Kontakt: kundenbetreuung@spendit.de; das "SPENDIT Customer Relations Team") um die spendit Karte sperren zu lassen ("Sperranzeige") oder sperren Sie die spendit Karte über die spendit myBenefits App selbst ("Eigensperre"). Jeder Diebstahl oder Missbrauch ist auch unverzüglich dem Unternehmen zu melden und bei der Polizei anzuzeigen.

8.2. Sie haben das SPENDIT Customer Relations Team unverzüglich nach Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Kartenverfügung zu informieren.

9. Kartensperrung

9.1. Solaris ist berechtigt, die spendit Karte mit sofortiger Wirkung zu sperren, wenn

9.2. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Bank das Unternehmen unter Angabe der Gründe über eine Sperrung und das Ende bzw. die Unterbrechung der Nutzungsmöglichkeit unterrichten.

9.3. Im Fall der Kartensperrung wenden Sie sich an das Unternehmen, das die Entsperrung der spendit Karte bzw. die Ausstellung einer Nachfolgekarte bei der Bank beantragen kann. Eine Entsperrung bzw. die Ausstellung einer Nachfolgekarte kann erfolgen, wenn die Gründe der Sperrung nicht mehr vorliegen. Auch hierüber unterrichtet die Bank das Unternehmen.

9.4. Auf Verlangen des Unternehmens müssen Sie die gesperrte spendit Karte an das Unternehmen herausgeben oder vernichten.

10. Kartengültigkeit, Ende der Nutzungsberechtigung und Pflicht zur Herausgabe der spendit Karte

10.1. Die spendit Karte hat eine Gültigkeitsdauer von maximal drei (3) Jahren. Die Gültigkeitsdauer ist auf der spendit Karte aufgedruckt. Mit einer abgelaufenen spendit Karte können keine Zahlungsvorgänge mehr durchgeführt werden.

Mit Ausstellen einer neuen spendit Karte wird die Bank die zahlungsrelevanten Daten (Name des/der Karteninhaber*in, Ablaufdatum und Kartennummer) durch VISA bei Händlern – soweit diese ebenfalls an dem Service teilnehmen – automatisch aktualisieren. Sowohl Sie als auch das Unternehmen können einer automatischen Übermittlung der Kartendaten mittels einer E-Mail an support@solarisgroup.com widersprechen.

10.2.Ihre Berechtigung zur Nutzung der spendit Karte endet, wenn

10.2.1. die Gültigkeitsdauer der spendit Karte abgelaufen ist und Sie keine Nachfolgekarte erhalten haben,

10.2.2. die Vertragsbeziehung des Unternehmens mit der Bank endet,

10.2.3. das Unternehmen Ihnen die Bevollmächtigung entzieht,

10.2.4. Die Bank Sie als Stellvertreter*in des Unternehmens und damit als Karteninhaber*in ablehnt oder

10.2.5. soweit und solange die für Sie ausgestellte spendit Karte gemäß Ziff. 9 gesperrt ist.

10.3. Mit Beendigung Ihrer Nutzungsberechtigung bzw. mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der spendit Karte haben Sie die Pflicht, die spendit Karte unverzüglich an das Unternehmen herauszugeben oder auf Verlangen des Unternehmens zu vernichten. Dies gilt ebenso, wenn eine Kartensperrung nicht wieder aufgehoben wird.

Anlagen

Sonderbedingungen für das 3D Secure-Verfahren bei Karten-Online-Transaktionen

Version 3.0 | 20.04.2023